Verordnung

Um sich Behandeln zu lassen, brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Ihre Verordnung müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen (seit der Corona-Pandemie ist die Bewilligungspflicht bei der ÖGK und BVA ausgesetzt).


Folgende Behandlungen können verordnet werden:

Physiotherapie
Teilmassage
Lymphdrainage
Neurophysiologische Bewegungsübungen


Im Optimalfall steht auch die Dauer der Therapie (à 45 Min.) und die Anzahl der Therapieienheiten (10x) auf der VO.


Unser Angebot zur Gesunderhaltung und Prophylaxe können Sie auch ohne Verordnung durch einen Arzt in Anspruch nehmen, jedoch entfällt dabei die Rückvergütung durch die Krankenkasse.


Zur ersten Therapie nehmen Sie bitte vorhandene Röntgenbilder, MRT-Bilder, Krankengeschichten oder Operationsberichte mit. 

 

Rückvergütung / Kassenrefundierung

Sie haben die Möglichkeit, die bezahlte Honorarnote gemeinsam mit der vorab bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zwecks Rückvergütung einzureichen.

Die Rückvergütung durch die Krankenkassen erfolgt nach dem Wahlarztsystem und nach den gültigen Tarifen Ihrer Krankenkasse.